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AGB
§ 1
Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehend
aufgeführten Geschäftsbedingungen
der TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG.
§ 2
Ein Vertrag zwischen TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG und einem Auftraggeber
kommt nach schriftlicher Auftragserteilung zustande. Eine Auftragsbestätigung
wird innerhalb von acht Tagen erstellt.
Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von acht Tagen wird eine
Stormogebühr in Höhe von
10 Prozent des Auftragwertes fällig. Sollte der Auftraggeber später
zurücktreten, ist eine
Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes fällig.
Eine Stornierung innerhalb von
drei Monaten vor Auftragsbeginn ist nicht möglich. In diesem Fall
ist die volle Auftragssumme zu entrichten.
§ 3
Aufträge
werden grundsätzlich nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende
angenommen.
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung trägt der
Auftraggeber. Sollte die TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG wegen Durchführung
der Werbung in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber TAXI
Media Werbe GmbH & Co. KG von sämtlichen daraus entstehenden
Ansprüchen frei und ersetzt TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG den
entstandenen Schaden.
§ 4
TAXI Media Werbe
GmbH & Co. KG ist berechtigt, Werbungen, deren Inhalt nach ihrem pflichtmäßigen
Ermessen gegen die guten Sitten verstößt, zurückzuweisen.
§ 5
Der Ausschluß
von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.
§ 6
TAXI Media Werbe
GmbH & Co. KG wird das zur Produktion von Werbemitteln zur Verfügung
gestellte Material sorgsam behandeln. Verantwortung für Verlust oder
Beschädigung wird nicht übernommen.
§ 7
Können
Werbungen aus technischen Gründen nicht zum ursprünglich vereinbarten
Termin beginnen, verschiebt sich die Gesamtlaufzeit der Werbung um die
Zeit der Verzögerung, sofern der Beginn der Werbung noch in dem ursprünglich
vereinbarten Zeitraum liegt. Teil- oder Minderlieferungen sind gestattet;
Mehrlieferungen von bis zu 10 % sind vom Kunden zu akzeptieren. Berechnungsgrundlage
sind die tatsächlich belegten und anhand der Belegungslisten nachgewiesenen
Werbeflächen.
§ 8
Sollte sich
der Werbebeginn aus Gründen verzögern, die der Auftraggeber
zu vertreten hat, ist TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG berechtigt, auch
für diesen Zeitraum den vertraglich festgelegten Preis in Rechnung
zu stellen.
§ 9
Reklamationen
müssen schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Mängel
und der bemängelten Objekte während des Werbezeitraums erfolgen.
Andere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Ersatzansprüche
wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Objektaushangs
können grundsätzlich nur während dessen Dauer in schriftlicher
Form geltend gemacht werden. Verspätete Reklamationen werden nicht
anerkannt. Im übrigen werden nur solche Beanstandungen vergütet,
die in der Verantwortlichkeit von TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG liegen.
§ 10
Rechnungen sind
spätestens acht Tage vor Werbebeginn fällig. Bei Zahlungsverzug
ist TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG berechtigt, die Ausführung
des Auftrages zu unterlassen, ohne daß daraus ein Ersatzanspruch
des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Den hierdurch TAXI Media Werbe
GmbH & Co. KG entstandenen Schaden hat der Auftraggeber zu ersetzen.
§ 11
Bei Ausführungen
von Werbemaßnahmen auf kommunalen Verkehrsmitteln oder im Bereich
der deutschen Eisenbahnreklame, sowie im Bereich der Postreklame oder
auf Flächen anderer Flächenanbieter gelten vorrangig die Geschäftsbedingungen
der die Werbemittel zur Verfügung stellenden Unternehmen.
§ 12
Sollten Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam
werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist entweder Essen oder der Ort,
der vom Auftraggeber für die Durchführung der Werbemaßnahme
bestimmt wurde.
TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG, Januar 2010
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