AGB

§ 1
Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen
der TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG.

§ 2
Ein Vertrag zwischen TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG und einem Auftraggeber kommt nach schriftlicher Auftragserteilung zustande. Eine Auftragsbestätigung wird innerhalb von acht Tagen erstellt.
Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von acht Tagen wird eine Stormogebühr in Höhe von
10 Prozent des Auftragwertes fällig. Sollte der Auftraggeber später zurücktreten, ist eine
Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes fällig. Eine Stornierung innerhalb von
drei Monaten vor Auftragsbeginn ist nicht möglich. In diesem Fall ist die volle Auftragssumme zu entrichten.

§ 3
Aufträge werden grundsätzlich nur für namentlich bezeichnete Werbungstreibende angenommen.
Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung trägt der Auftraggeber. Sollte die TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG wegen Durchführung der Werbung in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen frei und ersetzt TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG den entstandenen Schaden.

§ 4
TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG ist berechtigt, Werbungen, deren Inhalt nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen gegen die guten Sitten verstößt, zurückzuweisen.

§ 5
Der Ausschluß von Wettbewerbern wird nicht zugesichert.

§ 6
TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG wird das zur Produktion von Werbemitteln zur Verfügung gestellte Material sorgsam behandeln. Verantwortung für Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen.

§ 7
Können Werbungen aus technischen Gründen nicht zum ursprünglich vereinbarten Termin beginnen, verschiebt sich die Gesamtlaufzeit der Werbung um die Zeit der Verzögerung, sofern der Beginn der Werbung noch in dem ursprünglich vereinbarten Zeitraum liegt. Teil- oder Minderlieferungen sind gestattet; Mehrlieferungen von bis zu 10 % sind vom Kunden zu akzeptieren. Berechnungsgrundlage sind die tatsächlich belegten und anhand der Belegungslisten nachgewiesenen Werbeflächen.

§ 8
Sollte sich der Werbebeginn aus Gründen verzögern, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG berechtigt, auch für diesen Zeitraum den vertraglich festgelegten Preis in Rechnung zu stellen.

§ 9
Reklamationen müssen schriftlich und unter genauer Bezeichnung der Mängel und der bemängelten Objekte während des Werbezeitraums erfolgen. Andere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung eines Objektaushangs können grundsätzlich nur während dessen Dauer in schriftlicher Form geltend gemacht werden. Verspätete Reklamationen werden nicht anerkannt. Im übrigen werden nur solche Beanstandungen vergütet, die in der Verantwortlichkeit von TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG liegen.

§ 10
Rechnungen sind spätestens acht Tage vor Werbebeginn fällig. Bei Zahlungsverzug ist TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG berechtigt, die Ausführung des Auftrages zu unterlassen, ohne daß daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Den hierdurch TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG entstandenen Schaden hat der Auftraggeber zu ersetzen.

§ 11
Bei Ausführungen von Werbemaßnahmen auf kommunalen Verkehrsmitteln oder im Bereich der deutschen Eisenbahnreklame, sowie im Bereich der Postreklame oder auf Flächen anderer Flächenanbieter gelten vorrangig die Geschäftsbedingungen der die Werbemittel zur Verfügung stellenden Unternehmen.

§ 12
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist entweder Essen oder der Ort, der vom Auftraggeber für die Durchführung der Werbemaßnahme bestimmt wurde.


TAXI Media Werbe GmbH & Co. KG, Januar 2010